Anerkennung

Anerkennungen

Anrechnung von Studienleistungen

Im Folgenden finden Sie Informationen über die Anrechung von Studienleistungen, die Sie im Ausland oder in Deutschland erbracht haben.

Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen - Vor dem Auslandsaufenthalt

Falls Sie eine Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen für eines oder mehrere der Module des Lehrstuhls beantragen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise zum Verfahren:

Nehmen Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt per Email mit Frau Yvonne Homeyer (anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de) Kontakt auf und klären Sie, ob eine Anerkennung für ein Modul des Lehrstuhls grundsätzlich in Frage kommt. Frau Homeyer prüft die Anerkennungen zentral in Absprache mit dem Prüfungsausschuss der Fakultät. Empfohlen wird ein "Learning Agreement".

Um die Möglichkeit der Anerkennung beurteilen zu können, werden folgende Informationen benötigt:

  • Welche Studienleistung wird im Ausland erbracht?
    • Name der im Ausland besuchten Lehrveranstaltung
    • Übersicht über die Inhalte der Lehrveranstaltung (Gliederung)
    • Kreditpunkte und Workload
  • Für welches Modul des Lehrstuhls soll die Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt beantragt werden?

Nach Sichtung der Informationen erhalten Sie von Frau Homeyer eine Einschätzung zur Möglichkeit der Anerkennung.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts beantragen Sie die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen beim Prüfungsamt. (Nicht wir / der Prüfungsausschuss der Fakultät erkennen an, sondern sprechen dem Prüfungsamt nur eine Empfehlung aus.)

Weitere Informationen zum Auslandsstudium

Informationen zum Auslandsstudium allgemein sowie den konkreten Programmen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, den Bewerbungsmodalitäten und den Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes finden Sie hier:
http://www.iwb.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/auslandsstudium/.

Anrechnung von in Deutschland erbrachten Studienleistungen

Frage

Sie möchten einen Schein anerkennen lassen, z.B. für "Personalmanagement", der an einer anderen Universität erworben wurde. Kann ich zu Ihnen kommen und Sie erkennen mir den Schein an?

Antwort

Nein, wir erkennen keine Scheine an, sondern können nur eine Empfehlung für eine Anerkennung aussprechen. Die Anerkennung nimmt unser Prüfungamt vor (bzw. wenn Sie aus einem anderen Fachbereich kommen, Ihr Prüfungsamt).

Sie müssen Folgendes tun:

  1. Sie beantragen die Anerkennung des Scheins beim Prüfungsamt.
  2. Anschließend werde ich aufgefordert, und zwar vom Prüfungsamt, eine Empfehlung auszusprechen, ob der Schein anerkannt wird oder nicht.
  3. Das Prüfungsamt erkennt den Schein an oder nicht und teilt Ihnen dies mit. Das bedeutet, dass ich auf die Frage, ob dieser oder jeder Schein von mir anerkannt wird, Sie zunächst an das Prüfungsamt zurückverweise.
  4. Für Studierende aus anderen Fachbereichen (also nicht Fakultät für Wirtschaftswissenschaften): Ich weiss, dass es Fakultäten gibt, die Sie direkt zu mir schicken. Bringen Sie dann Ihre Scheine mit, außerdem das von mir auszufüllende Anerkennungsformular.

Auskunft gibt Ihnen Frau Yvonne Homeyer (anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de).

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Im Folgenden finden Sie Informationen über die Anrechung von Studienleistungen, die Sie im Ausland oder in Deutschland erbracht haben.

Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen - Vor dem Auslandsaufenthalt

Falls Sie eine Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen für eines oder mehrere der Module des Lehrstuhls beantragen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise zum Verfahren:

Nehmen Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt per Email mit Frau Yvonne Homeyer (anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de) Kontakt auf und klären Sie, ob eine Anerkennung für ein Modul des Lehrstuhls grundsätzlich in Frage kommt. Frau Homeyer prüft die Anerkennungen zentral in Absprache mit dem Prüfungsausschuss der Fakultät. Empfohlen wird ein "Learning Agreement".

Um die Möglichkeit der Anerkennung beurteilen zu können, werden folgende Informationen benötigt:

  • Welche Studienleistung wird im Ausland erbracht?
    • Name der im Ausland besuchten Lehrveranstaltung
    • Übersicht über die Inhalte der Lehrveranstaltung (Gliederung)
    • Kreditpunkte und Workload
  • Für welches Modul des Lehrstuhls soll die Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt beantragt werden?

Nach Sichtung der Informationen erhalten Sie von Frau Homeyer eine Einschätzung zur Möglichkeit der Anerkennung.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts beantragen Sie die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen beim Prüfungsamt. (Nicht wir / der Prüfungsausschuss der Fakultät erkennen an, sondern sprechen dem Prüfungsamt nur eine Empfehlung aus.)

Weitere Informationen zum Auslandsstudium

Informationen zum Auslandsstudium allgemein sowie den konkreten Programmen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, den Bewerbungsmodalitäten und den Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes finden Sie hier:
http://www.iwb.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/auslandsstudium/.

Anrechnung von in Deutschland erbrachten Studienleistungen

Frage

Sie möchten einen Schein anerkennen lassen, z.B. für "Personalmanagement", der an einer anderen Universität erworben wurde. Kann ich zu Ihnen kommen und Sie erkennen mir den Schein an?

Antwort

Nein, wir erkennen keine Scheine an, sondern können nur eine Empfehlung für eine Anerkennung aussprechen. Die Anerkennung nimmt unser Prüfungamt vor (bzw. wenn Sie aus einem anderen Fachbereich kommen, Ihr Prüfungsamt).

Sie müssen Folgendes tun:

  1. Sie beantragen die Anerkennung des Scheins beim Prüfungsamt.
  2. Anschließend werde ich aufgefordert, und zwar vom Prüfungsamt, eine Empfehlung auszusprechen, ob der Schein anerkannt wird oder nicht.
  3. Das Prüfungsamt erkennt den Schein an oder nicht und teilt Ihnen dies mit. Das bedeutet, dass ich auf die Frage, ob dieser oder jeder Schein von mir anerkannt wird, Sie zunächst an das Prüfungsamt zurückverweise.
  4. Für Studierende aus anderen Fachbereichen (also nicht Fakultät für Wirtschaftswissenschaften): Ich weiss, dass es Fakultäten gibt, die Sie direkt zu mir schicken. Bringen Sie dann Ihre Scheine mit, außerdem das von mir auszufüllende Anerkennungsformular.

Auskunft gibt Ihnen Frau Yvonne Homeyer (anerkennungen-wiwi (at) wiwinf.uni-due.de).